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Erwartungen an neue
MitarbeiterInnen
Um Mitarbeit in der TelefonSeelsorge
können sich Männer und Frauen zwischen 25 und 60 Jahren bewerben. Die Arbeit
geschieht ehrenamtlich. Im Gegenzug erhalten MitarbeiterInnen eine Ausbildung
und nach Abschluss derselben regelmäßige Supervision. Außerdem werden
verschiedene Fortbildung angeboten.
Für die TelefonSeelsorge-Ausbildung und TelefonSeelsorge-Mitarbeit sind zwar keine beruflichen Vorqualifikationen Voraussetzung, Sie brauchen aber bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten, im Besonderen:
Einfühlungsvermögen
Viele AnruferInnen gestalten
ihr Leben und ihre Beziehungen ganz anders, als Sie es gewohnt sind. Sie
sollten in der Lage sein, sich auf solche Ihnen fremde Denkweisen und schwer
zugängliche Verhaltensweisen einzulassen und einfühlsam damit umzugehen.
Selbstwahrnehmung
Als TelefonSeelsorgerln sind
Sie keine neutrale Zuhörerln, sondern Sie bringen Ihre eigenen Konflikte und
Lösungsmodelle - oft auch unbewusst - in das Gespräch mit ein. Das kann in
einem Fall hilfreich, in einem anderen aber auch unangemessen sein. Deshalb ist
es wichtig, dass Sie sich über Ihre eigenen Gefühle und Erfahrungen Klarheit
verschaffen können und bereit sind, in der Ausbildungsgruppe darüber zu
sprechen und anzuhören, wie die anderen Mitglieder Sie erleben.
Belastbarkeit
Manchmal hören Sie Dinge,
die sie sehr stark erschüttern. Sie werden z.B. von Menschen angerufen, die
stark belastet und gefährdet sind. Nicht immer bietet sich die Gelegenheit,
sich sofort Entlastung zu verschaffen, und Sie müssen, da Sie unter
Schweigepflicht stehen, solche Erlebnisse zunächst allein für sich behalten.
Offenheit religiösen Fragen
gegenüber
Der Begriff Telefonseelsorge
und die Tatsache, dass die meisten TelefonSeelsorge-Stellen in Deutschland überwiegend
Einrichtungen der Kirchen sind, ist Anrufenden mehr oder weniger bewusst und
führt dazu, dass manchmal religiöse Probleme und Glaubensfragen gestellt
werden. Von Ihnen erwarten wir die Bereitschaft, sich mit diesen Themen
auseinander zu setzen.
Bereitschaft, folgende
Verpflichtungen einzugehen
- 36 Dienste (je 4 Stunden) pro Jahr (d.h.: 3 pro Monat) in den
ersten beiden Jahre Ihrer Mitarbeit zu übernehmen, darunter mindestens 4
Nachtdienste (je 8 Stunden) im Jahr,
- mindestens 3 Jahre lang mitzuarbeiten,
- nach den ersten beiden Jahren für die Zeit ihrer Mitarbeit an einer Supervisionsgruppe
teilzunehmen bei der Übernahme von dann 24 Diensten pro Jahr
- zu schweigen über alles, was Sie in der TelefonSeelsorge erfahren.
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